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   OLG Bamberg, 20.12.2010 - 2 UF 245/10   

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OLG Bamberg, 20.12.2010 - 2 UF 245/10 (https://dejure.org/2010,28787)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.12.2010 - 2 UF 245/10 (https://dejure.org/2010,28787)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 2 UF 245/10 (https://dejure.org/2010,28787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines am Versorgungsausgleich beteiligten Versicherungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines am Versorgungsausgleich beteiligten Versicherungsträgers; Höhe des Beschwerdewerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 50 FamGKG
    Versorgungsausgleich: Beschwerdewert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1232
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1982 - IVb ZB 866/81

    Begründung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2010 - 2 UF 245/10
    Allerdings muss mit dem eingelegten Rechtsmittel die Beschwer geltend gemacht und bekämpft werden (vgl. zu § 621 e ZPO BGH FamRZ 1990, 1099, FamRZ 1982, 1196; Borth Versorgungsausgleich 5. Aufl., Rdnr. 1108).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 62/88

    Beschwerdebefugnis des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2010 - 2 UF 245/10
    Allerdings muss mit dem eingelegten Rechtsmittel die Beschwer geltend gemacht und bekämpft werden (vgl. zu § 621 e ZPO BGH FamRZ 1990, 1099, FamRZ 1982, 1196; Borth Versorgungsausgleich 5. Aufl., Rdnr. 1108).
  • OLG Bamberg, 11.08.2010 - 2 UF 145/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2010 - 2 UF 245/10
    Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten ohne Abzug eines Freibetrages für die Kinder (vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 11.08.10, Az. 2 UF 145/10; OLG Stuttgart, Beschluss v. 3.5.2010; NJW 2010, 2221) betrug (2.600 EUR *3) 7.800,- EUR.
  • OLG Bamberg, 18.11.2010 - 2 UF 211/10

    Bagatellausgleich im Versorgungsausgleichsverfahren: Gleichartigkeit bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2010 - 2 UF 245/10
    In die Bemessung des Beschwerdewertes sind beim Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht nur das beschwerdegegenständliche Anrecht, sondern alle Anrechte einzubeziehen, da sich insbesondere im Hinblick auf die Bagatellprüfung nach § 18 Abs. 1 u. 2 VersAusglG eine isolierte Betrachtung nur eines Anrechtes verbietet (vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 19.11.2010, Az. 2 UF 211/10).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2010 - 18 WF 91/10

    Wertfestsetzung: Bestimmung des den Versorgungsausgleich betreffenden

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.12.2010 - 2 UF 245/10
    Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten ohne Abzug eines Freibetrages für die Kinder (vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 11.08.10, Az. 2 UF 145/10; OLG Stuttgart, Beschluss v. 3.5.2010; NJW 2010, 2221) betrug (2.600 EUR *3) 7.800,- EUR.
  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    aa) Keinem Zweifel unterliegen kann es dabei zunächst, dass der Versorgungsträger durch die Entscheidung des Gerichts, den Wertausgleich durchzuführen, obwohl die Anwendungsvoraussetzungen des § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG vorgelegen hätten, in seinen eigenen Rechten betroffen wäre (OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232; Borth, Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1216; vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 185/87 - FamRZ 1989, 41 f. und vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099, 1100 zur früheren Bagatellklausel des § 3 c VAHRG).

    Demgegenüber wird - mit dem Beschwerdegericht - die abweichende Ansicht vertreten, dass ein Beschwerderecht des Versorgungsträgers in den Fällen eines nach § 18 VersAusglG ausgeschlossenen Wertausgleiches generell ausscheide, weil dem Versorgungsträger mit dieser Entscheidung gerade Verwaltungsaufwand erspart werden soll und das Gesetz keine auf Durchführung des Versorgungsausgleiches gerichtete Popularbeschwerde kenne (so im Ergebnis OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232 - obiter dictum zu § 18 Abs. 2 VersAusglG; Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 1148; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 1216; vgl. auch OLG Saarbrücken FamRZ 1989, 994 zu § 3 c VAHRG).

  • OLG Nürnberg, 29.01.2016 - 11 UF 1524/15

    Versorgungsausgleich - Keine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers bei

    Anschluss an OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232;.

    Noch vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben sich sowohl das OLG Bamberg (FamRZ 2011, 1232), als auch das OLG Stuttgart (Beschluss vom 13.6.2011, Az. 15 UF 129/11, zitiert nach juris) in einem obiter dictum dahingehend erklärt, es würde keinen Eingriff in die Rechtsposition des Versorgungsträgers darstellen, wenn der Ausgleich des bei ihm bestehenden Anrechts nach § 18 Abs. 2 VersAusglG unterblieben wäre (OLG Bamberg a. a. O.).

  • OLG Jena, 22.11.2011 - 1 UF 346/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Umrechnung von im Beitrittsgebiet erworbenen

    In die Bemessung des Beschwerdewertes sind beim Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht nur das beschwerdegegenständliche Anrecht, sondern alle Anrechte einzubeziehen, da sich insbesondere im Hinblick auf die Bagatellprüfung nach § 18 Abs. 1 u. 2 VersAusglG eine isolierte Betrachtung nur eines Anrechtes verbietet (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1232-1233).
  • OLG Celle, 15.11.2011 - 10 UF 256/11

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Versorgungsträgers gegen den Ausschluss des

    Das OLG Bamberg (FamRZ 2011, 1232 - obiter dictum) und das OLG Stuttgart (Beschluss vom 13.06.2011 - 15 UF 129/11 - [juris] - obiter dictum) haben eine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers für den Fall verneint, dass er sich gegen den Ausschluss eines einzelnen Anrechts wegen Geringfügigkeit nach § 18 Abs. 2 VersAusglG wendet.
  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 UF 226/15

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; gleichartige Anrechte

    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass der Versorgungsträger durch die Entscheidung des Familiengerichts, den Wertausgleich durchzuführen, obwohl die Anwendungsvoraussetzungen des § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG vorgelegen hätten, in seinen eigenen Rechten betroffen ist (vgl. BGH, FamRZ 2013, 612, 613 Rn. 14 m.w.N.; OLG Bamberg FamRZ 2011, 1232).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 2 UF 112/11

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers

    Das OLG Bamberg hat darauf abgestellt, dass mit dem eingelegten Rechtsmittel die Beschwer geltend gemacht und bekämpft werden muss und es daher keinen Eingriff in die Rechtsposition des Versorgungsträgers darstellt, wenn der Versorgungsausgleich nach § 27 VersAusglG gänzlich ausgeschlossen sei oder wenn der Ausgleich des bei ihm bestehenden Rechtes nach § 18 Abs. 2 VersAusglG unterbleibe (OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1232-1233, zitiert nach Juris, Tz. 16).
  • OLG Stuttgart, 13.06.2011 - 15 UF 129/11

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers;

    Sein Auftrag umfasst nicht die Durchsetzung rein privater Rechte der Ehegatten, besonders dann nicht, wenn diese den Ausspruch zum Versorgungsausgleich nicht angefochten und damit zum Ausdruck gebracht haben, dass sie es dabei bewenden lassen wollen (im Ergebnis ebenfalls gegen die Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers, der sich gegen die Nichtdurchführung des Ausgleichs nach § 18 Abs. 2 VersAusglG wendet, OLG Bamberg, B. v. 20.12.2010, 2 UF 245/10, juris Rn. 16 a.E).
  • OLG Jena, 07.11.2011 - 2 UF 316/11

    Versorgungsausgleich in Ost-West-Fällen: Behandlung angleichungsdynamischer

    Aus diesem Grund ist ausnahmsweise nur das tatsächlich betroffene Anrecht für die Bestimmung des Beschwerdewertes maßgebend (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2010, 2 UF 245/10 - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 09.06.2011 - 15 UF 74/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers bei

    Dass die rechtlich geschützten Interessen der am Verfahren beteiligten ZVK von vornherein nicht berührt sind, wie dies etwa bei einem Ausschluss des Ausgleichs nach der Härteklausel (zu § 1587c BGB vgl. BGH FamRZ 1981, 132, 134 sowie FamRZ 1991, 175, Rn. 12; vgl. auch Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, § 59 FamFG Rn. 12, 12a) der Fall wäre, kann bei der Nichtdurchführung des Ausgleichs nach § 18 Abs. 1 VersAusglG nicht angenommen werden (a.A. für den Fall der Nichtdurchführung des Ausgleichs nach § 18 Abs. 2 VersAusglG OLG Bamberg, B. v. 20.12.2010, 2 UF 245/10, juris Rn. 16 a.E., sowie für § 3c Satz 1 VAHRG OLG Saarbrücken FamRZ 1989, 994).
  • OLG Köln, 12.12.2012 - 27 UF 84/12

    Zulässigkeit der Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    In der Rechtsprechung wird teilweise für den vergleichbaren Fall, dass ein Ausgleich eines Rechts als geringfügig nach § 18 VersAusglG unterblieben ist, eine Beschwerdebefugnis verneint (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2012, 378 f. = juris Rn 3 ff - die zugelassene Rechtsbeschwerde ist eingelegt: XII ZB 550/11; OLG Bamberg, FamRZ 2011, 1232 f. = juris Rn 16; a. A. OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 306 ff. = juris Rn 10; OLG Karlsruhe, FamRZ 2012, 1306 ff. = juris Rn 14; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 1733 = juris Rn 13; OLG Celle, aaO Rn 12 mit zustimmender Anmerkung von Götsche, jurisPR-FamR 12/2012 Anm. 4; OLG Düsselddorf, FamRZ 2011, 1404), während sie für den umgekehrten Fall, dass ein Ausgleich nach Maßgabe von § 18 Abs. 1, 2 VersAusgl erfolgt ist, gegeben sein soll (vgl. OLG Frankfurt, FamFR 2012, 393 = juris Rn 11; OLG Bamberg aaO; OLG Celle, NJW 2012, 3521 ff. = juris Rn 5).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2011 - 6 UF 14/11

    Versorgungsausgleich: Ausübung des Ermessens bei Anrechten mit geringer

  • OLG Bamberg, 15.02.2013 - 2 UF 280/12

    Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Möglichkeit der Teilanfechtung

  • OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes

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